„Malle“ für Alle – Marke „Malle“ vom Europäischen Amt für nichtig erklärt
Vor der Verwendung einer fremden eingetragenen Marke muss man sich um Lizenzen kümmern und nicht selten wenig zahlen. Wer das vergisst, dem droht meist eine Abmahnung. So erging es kürzlich mehreren, die Mallepartys veranstaltet und beworben haben. Knapp 2000 Euro Anwaltsgebühren wurden wegen unerlaubter Markenbenutzung teilweise verlangt. Dagegen gingen nun einige der Abgemahnten erfolgreich vor. […]
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