Designs und künstlerische Entwürfe können durch ein eingetragenes Design/eine Designanmeldung geschützt werden bzw. sein. Eine Eintragung kann national, europäisch oder international erfolgen. Als „Notbremse“ bei verpasster Eintragung kann man sich auch auf das nicht eingetragene Design berufen. Das Design, früher als Geschmacksmuster oder als Muster bezeichnet, schützt die Gestaltung eines Produkts. Das Design wird beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) als deutsches Design oder beim EUIPO (Europäisches Amt für Geistiges Eigentum) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) angemeldet. Das Design erlaubt einen kostengünstigen Schutz gegen eine identische oder nahezu identische Nachahmung des eigenen Produkts. Weitere Informationen zu Designs finden Sie auch unter Schnellinformation: Designanmeldung.
Unser Tätigkeitsfeld ist es, die Ergebnisse Ihrer schöpferischen Kraft mit durchsetzbaren Rechtspositionen zu versehen, um Designklau und/oder Plagiate zu verhindern. Bei Verwertungs- oder Lizenzgesprächen bilden diese Rechtspositionen die Grundlage für Ihre Verhandlungsstärke.