Was ist eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, um einen bereits begangenen oder einen unmittelbar bevorstehenden Rechtsverstoß zu unterlassen. Die Abmahnung dient dem Interesse des Anspruchsgegners an einer außergerichtlichen Beilegung eines Streits bzw. der Erfüllung von Unterlassungsansprüchen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sie wird regelmäßig mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da beispielsweise im Falle einer Markenverletzung die Wiederholungsgefahr nur durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann.
Warum wird abgemahnt?
Eine Abmahnung ist keine zwingende Voraussetzung für eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, allerdings kann ohne eine vorherige Abmahnung im Falle der Klageerhebung oder des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Gefahr bestehen, dass der Verletzer den Unterlassungsanspruch sofort anerkennt und dem Inhaber des verletzten Schutzrechtes in der Folge die Kosten auferlegt werden. Durch eine vorhergehende Abmahnung hält man sich die Möglichkeit offen, schnell und ohne das Risiko eines sofortigen Anerkenntnisses durch den Anspruchsgegner im Falle der gerichtlichen Geltendmachung gegen die Rechtsverletzung vorzugehen.
Wer darf abmahnen?
Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, also z.B. der Inhaber einer Markeneintragung, verfügt über ein Ausschließlichkeitsrecht, d.h. ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst. So kann z.B. der Inhaber einer Marke Dritten untersagen, eine identische oder ähnliche Marke, welche für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen angemeldet wurde, ohne Zustimmung des Inhabers zu benutzen.
Muss man eine Abmahnung ernst nehmen?
Eine Abmahnung ist immer ernst zu nehmen. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da das Risiko besteht, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen oder eine Klage wegen Verletzung von Rechten erhoben wird.
Abmahnungen werden gelegentlich auch unberechtigterweise ausgesprochen oder zu weitreichende Forderungen gestellt. Um eine Entscheidung treffen zu können, ob die Abmahnung und die darin geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
- Ruhe bewahren, auch wenn die Fristen oftmals recht kurz bemessen sind
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorheriger Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung
- Bezahlen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte Rechnung
- Behalten Sie die festgesetzte Frist im Auge
- Kontaktieren Sie uns rechtzeitig innerhalb der angegebenen Frist, um vor Fristablauf die Rechtslage eingehend prüfen zu können.
Professionelle Beratung in Nürnberg
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet von Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz. Nach Durchsicht der übersandten Unterlagen und gegebenenfalls einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und entscheiden zusammen mit Ihnen über das weitere Vorgehen.