Schnellinformation: Gebrauchsmuster

Der Wert des Gebrauchsmusters

Das Gebrauchsmuster schützt – wie das Patent – technische Erfindungen und damit Ihre technischen Ideen und Innovationen. Damit ist das Gebrauchsmuster ein Werkzeug, eine Absicherung für Entwicklungstätigkeiten besonders bei technologieorientierten Unternehmen zu erreichen. Wir arbeiten das Gebrauchsmuster in Nürnberg für Sie aus und reichen dieses beim Deutschen Patent-und Markenamt ein.

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Ein Gebrauchsmuster dokumentiert und festigt den technologischen Vorsprung vor den Mitbewerbern, bildet einen Unternehmenswert und ist ein positiver Indikator für die Innovationsfreude Ihres Unternehmens. Gebrauchsmuster eignen sich besonders um Produkte gegenüber Wettbewerbern abzusichern, da in dem Gebrauchsmuster eine Vielzahl von Produkteigenschaften beansprucht werden können.

Das Gebrauchsmuster wird ungeprüft eingetragen, so dass keine Kosten für das Prüfungsverfahren auftreten, so dass das Gebrauchsmuster auf die ersten fünf Jahre deutlich günstiger als das Patent ist.

Unterschied zum Patent

Ein Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent ist die maximale Laufzeit: Ein Patent kann für 20 Jahre angemeldet werden, ein Gebrauchsmuster nur für 10.

Außerdem werden beim Gebrauchsmuster nur formale Voraussetzung geprüft, während beim Patent auch Eigenschaften wie Neuheit oder erfinderische Tätigkeit geprüft werden. Damit wird ein Gebrauchsmuster deutlich schneller als ein Patent angemeldet, allerdings ist durch die fehlende umfangreiche Prüfung oft zweifelhaft, ob ein eingetragenes Gebrauchsmuster die Voraussetzungen für ein vollwertiges Schutzrecht erfüllt.

Kosten einer Gebrauchsmusteranmeldung

Die Kosten für das Anmelden des Gebrauchsmusters bis zur Eintragung sind abhängig von dem anfallenden Arbeitsaufwand. So sind einfache mechanische Erfindungen meist weniger arbeitsintensiv, komplexe steuerungstechnische Erfindungen meist aufwändiger. Hier erscheint es für beide Seiten angemessen, den tatsächlich benötigten Arbeitsaufwand zu verrechnen. Um Ihnen als Mandant finanzielle Planungssicherheit geben zu können, sind wir gerne bereit einen Deckelbetrag mit Ihnen zu vereinbaren.

Weitere Informationen hierzu finden sie unter Kosten eines Patentanwalts.

Finanzielle Förderung

Das Förderprogramm WIPANO unterstützt „Neulinge“ nicht nur bei der Anmeldung von Patenten, sondern auch bei Gebrauchsmusteranmeldungen. Dadurch lassen sich die Kosten für das Gebrauchsmuster um 50 % reduzieren.

Weitere Informationen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Gebrauchsmusterrecherche

Prinzipiell ist es möglich, vor der Ausarbeitung eines Gebrauchsmusters eine Recherche den entsprechenden Datenbanken durchzuführen. Die Recherche hilft, frühzeitig Schutzrechte Dritter zu finden, welche der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters entgegenstehen können und, die deshalb bei der Ausarbeitung des Gebrauchsmusters zu berücksichtigen sind. Gerade bei Gebrauchsmustern wird jedoch oft der Weg gewählt, das Gebrauchsmuster ohne Berücksichtigung des vollständigen Stands der Technik aufzusetzen und die Abgrenzung erst bei Bedarf durchzuführen. Somit verschieben sich die Kosten für die Abgrenzung auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung des Gebrauchsmusters.

Ausarbeitung der Gebrauchsmusteranmeldung

Auf Basis Ihrer Erfindungsmeldung oder der Informationen, die Sie uns mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellt haben, arbeiten wir eine Gebrauchsmusteranmeldung aus, die Ihrer Erfindung einen weiten Schutzbereich einräumt und zugleich gegenüber dem Stand der Technik abgegrenzt ist, soweit dieser bekannt ist. Der Entwurf wird Ihnen zur Kontrolle, Ergänzung und ggf. Freigabe übermittelt. Bei Bedarf führen wir weitere Besprechungen in unserer Kanzlei in Nürnberg oder Telefonisch durch, damit das Anmeldeverfahren für Sie transparent ist.

Vertretung der Gebrauchsmusteranmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Sobald uns Ihre Freigabe für den Anmeldungsentwurf vorliegt, reichen wir dieses gemäß Ihren Instruktionen beim DPMA als Gebrauchsmusteranmeldung ein. Nach dem Anmelden des Gebrauchsmusters sind wir in dem nachfolgenden Eintragungsverfahren vor dem DPMA Ihr Vertreter als deutscher Patentanwalt . In dieser Rolle nehmen wir alle Mitteilungen des Amts für Sie entgegen, notieren und überwachen die Fristen in dem Verfahren und erläutern Ihnen die Vorgänge um Ihr Gebrauchsmuster.

Persönliche Gebrauchsmusterberatung

Wir beraten Sie zu Ihrem Gebrauchsmuster oder zu anderen Schutzrechten in unserer Patentanwalts-und Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg. Die Beratung kann in unserer Kanzlei erfolgen, alternativ hierzu kann die Beratung auch im Rahmen einer telefonischen Besprechung durchgeführt werden.

Sie haben noch Fragen, Anregungen, oder wollen uns besser kennenlernen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

+49 911 52 789 338
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