Der Wert der Marke
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte und Dienstleistungen kann durch die Anmeldung und nachfolgende Eintragung einer Marke dauerhaft als geistiges Eigentum geschützt werden und sich damit zu einem Unternehmenswert entwickeln.
Erst nach der Eintragung können Sie jedem Dritten ohne ältere Rechte die Verwendung Ihrer Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen verbieten. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch, dass durch Ihre Markenanmeldung und Markeneintragung eine wichtige Grundlage für die dauerhafte problemlose Nutzung Ihrer Marke gelegt ist.
Wir planen mit Ihnen den Aufbau Ihrer Marke oder Ihres Markenportfolios. Mit Markenrecherchen verringern wir das Risiko, dass Sie in Schutzrechte Dritter mit Ihrer eigenen Marke eingreifen. Wir beurteilen, ob Sie mit Ihrer Marke in andere Markenrechte eingreifen und vermindern dadurch ein Kollisionsrisiko und erarbeiten für Sie ein individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, was Ihrem Bedarf, den formalen Anforderungen und der aktuellen Rechtsprechung entspricht.
Kosten einer Markenanmeldung
Auch wenn jede Markenanmeldung einen Einzelfall darstellt, können wir Ihnen bereits beim ersten Gespräch oder sogar vorab transparent die zu erwartenden Kosten darstellen, so dass Sie fundiert entscheiden können, ob Sie die Betreuung Ihrer Marke der Patentmanufaktur anvertrauen wollen.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter Kosten Patent- und Rechtsanwalt.
Beurteilung der Eintragungsfähigkeit Ihres Zeichens als Marke
Nicht jedes Zeichen wird als Marke eingetragen. So werden Zeichen, die keine Unterscheidungskraft aufweisen oder ausschließlich beschreibend sind, von der Eintragung ausgeschlossen. Gerne beurteilen wir vorab die Eintragungsfähigkeit des von Ihnen gewählten Zeichens und können damit eine Eintragungswahrscheinlichkeit bzw. ein Eintragungsrisiko von Ihrer geplanten Marke bestimmen.
Abstimmung des Zeichens und der Zeichenform für Ihre Markenanmeldung
Das Zeichen, das als Marke eingetragen werden soll, bestimmt zum einen den späteren Schutzbereich Ihrer Marke und zum anderen mögliche Kollisionsrisiken mit Marken oder anderen Rechten von Wettbewerbern. Mit einer durchdachten Planung des Zeichens kann somit das Spannungsfeld zwischen Schutzumfang und Kollisionsrisiko auf Ihren persönlichen Fall abgestimmt werden. Ferner beeinflusst die Abstimmung des Zeichens häufig auch die prinzipielle Eintragbarkeit des Zeichens als Marke. Oftmals kann mit geringen Änderungen ein eintragungskritisches Zeichen in ein eintragungsunkritisches Zeichen gewandelt werden.
Erstellung des Waren- und Dienstleistungen-Verzeichnisses für Ihre Markenanmeldung
Ein Zeichen macht noch keine Marke! Der Schutzbereich der Marke wird durch die Auswahl der Waren und Dienstleistungen für die Markenanmeldung bestimmt. Wir kennen die Nizza-Klassifikation und können anhand von Stichwortlisten, Websites und anderen Unterlagen von Ihrer Seite ein persönlich abgestimmtes Verzeichnis erstellen.
Auswahl der territorialen Erstreckung – DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Europäisches Markenamt) oder WIPO
Die Eintragung Ihrer Marke als deutsche Marke (DE-Marke) beim DPMA oder als Unionsmarke oder Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) beim EUIPO sind die zwei häufigsten Alternativen. Während bei der deutschen Marke der Markenschutz auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist, erstreckt sich die Schutzwirkung der Gemeinschaftsmarke auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Wir übernehmen jedoch auch andere nationale Eintragungen, wie z.B. in US, CN, CH oder in einzelnen Staaten der EU, wie z.B. AT, FR über die WIPO oder national ansässige Kollegen. Auch hierzu beraten wir Sie in Bezug auf die Vorteile und Nachteile sowie der Kosten für die nationalen oder regionalen Marken.
Recherche und Risikoabschätzung für Ihre Markenanmeldung
Statistisch betrachtet wird jede vierte EU-Markenanmeldung nach der Veröffentlichung durch einen Widerspruch angegriffen. Durch eine Recherche nach älteren Markenrechten kann dieses Risiko deutlich reduziert werden. Allerdings kann durch eine Markenrecherche das Risiko nicht auf Null gesetzt werden, sondern nur eine Risikoabschätzung und damit eine Risikoverkleinerung zu erreicht werden. Eine Markenrecherche reduziert auch das Risiko „aus Versehen“ in Markenrechte von Wettbewerbern einzugreifen und abgemahnt oder verklagt zu werden.
Vertretung bei der Eintragung der Marke
Auch bei der besten Vorbereitung der Markenanmeldung kann es zu Schwierigkeiten bei der Eintragung der Marke kommen. Hier kann eine fundierte Begründung zu der Eintragungsfähigkeit des gewählten Zeichens vor dem Amt den entscheidenden Ausschlag oder das Zünglein an der Waage bilden, dass ein eintragungskritisches Zeichen letztendlich doch noch eingetragen wird. Falls nötig betreiben wir die Eintragung Ihrer Marke bis in die Beschwerdeinstanz oder zum Bundespatentgericht.
Persönliche Markenberatung in Nürnberg
Grundlage einer nachhaltigen Markenanmeldung ist, dass Sie als unser Mandant das Prinzip Marke verstehen. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Sie über die Funktion der Marke, die Entstehung von Markenrechten sowie die Möglichkeit für Sie, eine Marke eintragen zu lassen, auf. Die Beratung kann gerne auch telefonisch erfolgen, üblicherweise führen wir die Beratung jedoch als eine persönliche Besprechung in unserer Kanzlei in Nürnberg durch.