Nach der Markenanmeldung lehnen Sie sich entspannt zurück, weil Sie aus Ihrer Sicht alles getan haben, um Ihren Namen, Ihr Produkt, Ihr Logo oder Ihren Slogan zu schützen?
Der erste Schritt ist zwar getan, aber sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Marke exklusiv bleibt und nicht von Dritten nachgeahmt wird! Denn identische oder ähnliche Marken, die für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen Schutz beanspruchen, können dazu führen, dass Verbraucher oder Fachleute Ihre Marke mit der anderer verwechseln.
Da weder das deutsche noch das europäische Markenamt vor der Eintragung prüft, ob eine Markenanmeldung mit einer älteren Marke kollidiert, bekommen Sie in der Regel nichts von Neuanmeldungen Dritter mit. Obwohl das Europäische Markenamt Markeninhaber gelegentlich und ohne rechtliche Einschätzung über Neuanmeldungen informiert, betreffen diese Mitteilungen nur einen kleinen Teil der tatsächlich erfolgten Markenneuanmeldungen. Zudem können Markeninhaber ohne anwaltliche Beratung häufig das tatsächliche Konfliktpotential nicht richtig einschätzen.
Wir empfehlen unseren Mandanten daher dringend, ihre angemeldete Marke regelmäßig und professionell durch uns überwachen zu lassen. Eine Markenüberwachung ist wichtig, um frühzeitig über neue Markenanmeldungen informiert zu werden, die möglicherweise in Ihre Markenrechte eingreifen.
Im Falle einer Kollision können wir Sie rechtlich beraten, wie Sie am besten gegen die jüngere Marke vorgehen können. Werden solche rechtsverletzenden Marken nicht angegriffen und bleiben über Jahre neben Ihrer Marke auf dem Markt bestehen, droht eine Schwächung und ein Wertverfall Ihrer Marke!
Was umfasst eine Markenüberwachung?
- Veröffentlichte Markenanmeldungen und –eintragungen werden mithilfe von Marken-Datenbanken recherchiert und auf ein Verwechslungsrisiko mit Ihrer Marke hin überprüft.
- Wir geben an Sie nur diejenigen Kollisionshinweise mit Stellungnahme weiter, die für Sie von Interesse sind. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.
- Wir zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf, um sich gegen potentiell verletzende neue Markenanmeldungen zu wehren.