WIPANO-Förderung: Ihr Weg zur patentierten Innovation
Vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 unterstützt WIPANO kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer 50 %-Förderung bei der Patentanmeldung.
Als erfahrene Kanzlei begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess: Von der Erstberatung und Antragsstellung im Modul 1 (Patentanmeldung, Recherche, Anwaltshonorare) bis hin zu strategischen Kosten-Nutzen-Analysen im Modul 2. So sichern Sie sich bis zu 10.000 Euro für Patente und 6.000 Euro für Verwertungsmaßnahmen.
WIPANO mit der Patentmanufaktur
- Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung bei der Antragsstellung.
- Wir übernehmen alle Dienstleistungen in dem Modul 1.
- Wir können auf Wunsch die Kosten-Nutzen-Analyse für das Modul 2 durchführen, so dass auch projektbezogene Marken- und Designanmeldungen in dem Modul 2 gefördert werden können.
- Wir sind überregional tätig und in ganz Deutschland aktiv.
- Unsere technische Expertise erstreckt sich auf alle technischen Gebiete in der Mechanik, Mechatronik, Computererfindungen, Medizintechnik, digitale Kommunikation etc.
Wer wird gefördert?
Für KMU als Patentneulinge, die in den letzten 3 Jahren kein technisches Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster) angemeldet haben, ist die WIPANO-Förderung nunmehr wieder bis zum 31.12.2027 aktiv. Das Förderprogramm WIPANO unterstützt KMU mit einem nicht-rückzahlbaren Fördersatz von 50 % für alle notwendigen Teilpunkte des Programms. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft:
- die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden;
- mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland;
- mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition).
Wie starten?
Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie zum einen über die prinzipielle Möglichkeit einer Patentanmeldung/Gebrauchsmusteranmeldung für Ihre Erfindung und zum anderen stellen wir Ihnen die Informationen zu dem Förderprogramm WIPANO zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass vor dem Beginn des Vorhabens eine Zusage des Projektträgers vorhanden sein muss. Bei dringenden Gründen (z.B. Veröffentlichung auf einer Messe) besteht die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen. Auch in diesem Fall beraten wir Sie gerne im Rahmen der Erstberatung.
Leistungen im Detail:
Modul 1: Zuschuss bis max. 10.000 Euro
Gegenstand der Förderung in Modul 1 ist eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie eine Stand-der-Technik-Recherche.
Förderfähige externe Dienstleistungen |
Beratung zur Schutzrechtsanmeldung |
Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit) |
Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster |
Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster |
Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie) – zwingend! |
Modul 2: Zuschuss bis max. 6.000 Euro
Gegenstand der Förderung in Modul 2 ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.
Förderfähige externe Dienstleistungen |
Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse – zwingend für Modul 2 |
Marken- und Designanmeldungen |
aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand) |
Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung) |
Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.) |
Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.) |
Patentrechtsschutzversicherung |
Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung |
Für jede Dienstleistung werden 50 % gefördert, so kann z.B. für eine Detailprüfung Ihrer Erfindung eine ausführliche Recherche durchgeführt werden und dabei Kosten bis zu 1.600,00 Euro geltend gemacht werden, von denen Sie 800,00 Euro zurückerstattet bekommen. Hinsichtlich der Kosten einer Patentanmeldung bzw. Gebrauchsmusteranmeldung informieren wir Sie gerne bei einem unverbindlichen Erstkontakt.
Vorteile des neuen WIPANO-Programms:
Das neue WIPANO hat viele Vorteile im Vergleich zu den alten Förderrichtlinien:
- Flexibilität bei der Patentrecherche: Bereits erfolgte Recherchen werden berücksichtigt, und es bleiben Zuschüsse für die Anmeldung.
- Entlastung im Projektmanagement: Die kostenintensive Kosten-Nutzen-Analyse wurde in Modul 2 verlagert, sodass der Fokus zunächst auf den Schutz der Erfindung gelegt werden kann.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung mit uns und erfahren Sie, wie Sie von WIPANO profitieren können!